Für Beschäftigte des KIT
Die Leitlinien für die ethischen Grundsätze des KIT legen die Pflichten eines jeden Mitglieds des KIT fest und definieren auch die Grundlagen der Zusammenarbeit mit den Partnern des KIT (https://www.ethik.kit.edu/leitlinien.php). In den ethischen Grundsätzen heißt es unter anderem:
"Wir tragen Verantwortung für unser Handeln und für die Folgen unseres Handelns. Unsere Arbeit soll dem Erkenntnisgewinn, dem nachhaltigen Nutzen für die Menschheit und dem Schutz der Umwelt dienen, sowie friedliche Zwecke verfolgen. “
Darüber hinaus fordern die Handlungsmaximen die KIT-Mitglieder auf:
„durch adäquate Wahl unserer …Kooperationspartner … Risiken und Missbrauchsgefahr zu minimieren …
und
... auf Forschungsaktivitäten, die mit nicht einschränkbaren Risiken verbunden sind, endgültig zu verzichten.“
Universitäten haben die Verantwortung, die Menschenrechte und das internationale Völkerrecht zu wahren. Daher sollten Universitäten keine akademischen Beziehungen zu anderen Universitäten oder Institutionen unterhalten oder aufnehmen, die wissentlich und nachweislich zu groben Menschenrechtsverletzungen beitragen. Umfangreiche Belege, die von neutralen Experten, Expertinnen und Institutionen wie den Vereinten Nationen vorgelegt wurden, legen nahe, dass Kooperationsabkommen mit israelischen Universitäten gegen diese Grundsätze verstoßen. Dem zu Grunde liegt Israels anhaltende und jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen gegenüber dem palästinensischen Volk.
Wir sind ein Kollektiv von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des KIT, die fordern, dass sich das KIT zur Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts verpflichtet.
Die genauen Forderungen der Initiative for Ethical Academic Ties sowie die Hintergründe werden in unserem offenen Brief erläutert. Bitte unterstützen Sie den Brief durch Ihre Unterschrift über dieses Formular (anonyme Unterschriften sind möglich): https://my.liberaforms.org/kit-initiative-for-ethical-academic-ties